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Jahresabschluss
Der Jahresabschluss unserer Mandanten soll nicht nur Basis für die Besteuerung des Unternehmens und seiner Eigentümer (oder Gesellschafter)
sein. Wir verstehen den Jahresabschluss - sowohl Bilanzen, als auch Einnahme- / Überschuss- rechnungen - in erster Linie als Grundlage für die
unternehmerischen Entscheidungen unserer Mandanten. Daher legen wir großen Wert auf eine zeitnahe Erstellung der Jahresabschlüsse.
Eine ausführliche Präsentation sowie Besprechung des Jahresabschlusses ist bei uns selbstverständlich.
Unseren
Mandanten geben wir damit eine konkrete Hilfe, zukunftsorientierte Entscheidungen sicher zu treffen.
Der Jahresabschluss hilft unseren Mandanten bei:
- der Kapitalbeschaffung
- der Unternehmensplanung
- der Investitionsplanung
- der Liquiditätsplanung
- Ausschüttungs- oder Entnahmeentscheidungen
- der Steuerplanung
Weiterhin bieten wir unseren Mandanten ggf. Branchenvergleiche an, die hilfreiche Informationen für die Entwicklung des Unternehmens liefern.
Für Mandanten in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft übernehmen wir auf Wunsch gern die Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundensanzeiger im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.